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Hohe Baukultur: Grobe Missachtung des Parlamentswillens

16.10.2023 aNR Hans Egloff, Präsident HEV Schweiz

Im Rahmen der Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2025–2028 sollen unter anderem Regelungen zur hohen Baukultur ins Natur- und Heimatschutzgesetz aufgenommen werden. Eine hohe Baukultur bedeutet gemäss dazugehörigem erläuterndem Bericht «Bauen, das Ressourcen schont, Rücksicht auf die gebaute Umwelt und die Landschaft nimmt, die Lebensqualität fördert und das baukulturelle Erbe wahrt». Gegen eine hohe Baukultur ist an sich nichts einzuwenden, zumal alle davon profitieren.

Die Baukultur ist Sache der Kantone und Gemeinden.

Regelung gegen den Willen des Parlaments

Eine Regelung der hohen Baukultur wurde bereits im Rahmen des indirekten Gegenvorschlags zur Biodiversitätsinitiative vom Parlament diskutiert, aber verworfen. Gleichzeigt wurde mit einer Motion vorgeschlagen, die Änderung zur hohen Baukultur im Rahmen der Kulturbotschaft 2025–2028 aufzunehmen. Der Nationalrat sprach sich für die Motion aus, der Ständerat lehnte diese hingegen ab. Damit hätte man meinen können, die ganze Angelegenheit sei vom Tisch. Umso mehr erstaunt es, dass der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung zur Kulturbotschaft– trotz der abgelehnten Motion – 1:1 diejenige Regelung vorschlägt, die aus dem indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative gestrichen wurde. Dieses Vorgehen ist meines Erachtens klar eine Missachtung des Willens des Parlaments. Aber damit nicht genug. Es wird auch noch ein Verpflichtungskredit im Bereich Baukultur für die Jahre 2025–2028 für Finanzhilfen in der Höhe von 128,4 Mio. Franken vorgesehen.

Bewährte Zuständigkeiten und Vorgaben

Die Erstellung von Gebäuden mit hohem Qualitätsstandard ist in der Schweiz eine Selbstverständlichkeit und liegt im Interesse aller. Ein Aktionsplan mit konkreten Massnahmen auf Bundesstufe besteht bereits. Ein Teil der Kantone verfügt über baukulturelle Leitbilder. Der Gebäudepark wird bereits heute stark durch spezialgesetzliche Schutzvorgaben wie das ISOS oder den Denkmal- und Heimatschutz reguliert. Dem Gebot der Verdichtung nach innen, wie vom Raumplanungsgesetz (RPG) gefordert, bleibt heute bereits kaum Raum, und doch soll die stets wachsende Schweiz mehr Leute unterbringen. Die Baukultur ist Sache der Kantone und Gemeinden. Sie haben hierfür die notwendigen Kompetenzen – und nicht der Bund. Eine Verankerung auf Bundestufe wäre verfassungswidrig und kontraproduktiv. Denn die Zuständigkeiten wären dann alles andere als klar. Die bestehenden Regelungen und Zuständigkeiten zur (hohen) Baukultur sind somit bereits ausreichend. Der hohen Baukultur wird keinen Abbruch getan, wenn am bestehenden Recht festgehalten wird.

Ich bin gespannt, ob nach der Vernehmlassung an der Gesetzänderung dennoch festgehalten wird.